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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2009 - L 13 AS 252/08 ER   

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https://dejure.org/2009,121578
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2009 - L 13 AS 252/08 ER (https://dejure.org/2009,121578)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.03.2009 - L 13 AS 252/08 ER (https://dejure.org/2009,121578)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. März 2009 - L 13 AS 252/08 ER (https://dejure.org/2009,121578)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Sachsen, 18.12.2008 - L 7 B 737/08 AS-ER

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Voraussetzungen einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2009 - L 13 AS 252/08
    Sollen aber diese Vermutungsregeln zu Gunsten der geringere Leistungen nach dem SGB II bewilligenden Behörde, und zwar im Sinne einer Berücksichtigung einer leistungsmindernden Bedarfsgemeinschaft (vgl. § 9 Abs. 2 Satz 1 SGB II), eingreifen können, so hat der Grundsicherungsträger den Nachweis - im einstweiligen Rechtsschutzverfahren reicht insoweit aber auch eine Glaubhaftmachung aus - des Vorliegens der die Vermutungsregel der § 7 Abs. 3 a Nrn. 1 - 4 SGB II auslösenden Tatbestandsvoraussetzungen zu erbringen (ebenso LSG Sachsen, Beschl. vom 18. Dezember 2008 - L 7 B 737/08 AS-ER - s. auch Senat, Beschl. vom 10. Oktober 2008 - L 13 AS 180/07 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2008 - L 13 AS 214/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2009 - L 13 AS 252/08
    Überhaupt muss zu Gunsten des Antragstellers und zu Lasten des Antragsgegners berücksichtigt werden, dass nicht nur eidesstattliche Versicherungen des Antragstellers und seiner Ehefrau (vom 4. November und 3. Dezember 2008), die nach der Rechtsprechung des Senats bei der Frage des Bestehens bzw. Nichtbestehens einer Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft grundsätzlich mit erheblicher Zurückhaltung zu würdigen sind (s. etwa den Beschl. vom 24. Oktober 2008 - L 13 AS 214/08 ER), sondern auch eidesstattliche Versicherungen des Platzinhabers N. (vom 3. Dezember 2008) und eines ebenfalls ganzjährig auf dem Campingplatz lebenden Nachbarn der Ehefrau des Antragstellers (des Bewohners O. vom 3. Dezember 2008) vorliegen, die übereinstimmend und konkret ausführen, die Eheleute L. lebten weiterhin getrennt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.10.2007 - L 13 AS 180/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2009 - L 13 AS 252/08
    Sollen aber diese Vermutungsregeln zu Gunsten der geringere Leistungen nach dem SGB II bewilligenden Behörde, und zwar im Sinne einer Berücksichtigung einer leistungsmindernden Bedarfsgemeinschaft (vgl. § 9 Abs. 2 Satz 1 SGB II), eingreifen können, so hat der Grundsicherungsträger den Nachweis - im einstweiligen Rechtsschutzverfahren reicht insoweit aber auch eine Glaubhaftmachung aus - des Vorliegens der die Vermutungsregel der § 7 Abs. 3 a Nrn. 1 - 4 SGB II auslösenden Tatbestandsvoraussetzungen zu erbringen (ebenso LSG Sachsen, Beschl. vom 18. Dezember 2008 - L 7 B 737/08 AS-ER - s. auch Senat, Beschl. vom 10. Oktober 2008 - L 13 AS 180/07 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2009 - L 13 AS 244/08
    Es entspricht aber der ständigen Rechtsprechung auch des Senats (s. z. B. den Beschl. vom 25. März 2009 - L 13 AS 252/08 ER), dass ein Hilfebedürftiger wie hier der Antragsteller die (vorläufige) Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) bzw. - ergänzend - nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) grundsätzlich nur für Zeiträume ab Stellung seines einstweiligen Rechtschutzantrages bei Gericht - hier dem 6. Oktober 2008 - beanspruchen kann, es sei denn, eine Notlage aus der Vergangenheit wirkt noch in die Zukunft fort.
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